Finanz- und Vorsorgebegutachter

Die Bedeutung...

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein sehr komplexes und vielseitiges Themengebiet. Hierbei sind zunächst folgende Ebenen zu berücksichtigen.

Ebene: Arbeitsrecht und Leistungsversprechen 
Ebene: Gestaltung/Durchführung mittelbar und unmittelbar
Ebene: Überprüfung und Aktualisierung, da der Arbeitgeber für die Erfüllung des Leistungsversprechens haftet

Ihre Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Da Sie als Arbeitgeber für die Erfüllung des Leistungsversprechens haften, entscheiden Sie über die Gestaltung und nicht der Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von Ihnen zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über Sie erfolgt. Die Durchführung kann unmittelbar oder über einen Versorgungsträger (mittelbar) erfolgen.

Die mittelbare Variante

Hierbei schließen Sie als Arbeitgeber stellvertretend für Ihre Mitarbeiter eine Versorgungsversicherung ab. Diese Form der Gestaltung ist jedoch meistens an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Diese Variante ist in der Regel wenig flexibel und aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung ausfallgefährdet.

Die unmittelbare Variante 

Diese funktioniert ohne die Beteiligung Dritter. Ihr Unternehmen bildet innerhalb des Betriebes Rückstellungen und Kapital. Wenn es richtiggemacht wird, ist es für den Mitarbeiter eine besonders unkomplizierte, kostengünstige, ausfallsichere und zudem steuerlich geförderte Form, um für das Alter vorzusorgen. Sie kann jederzeit individuell angepasst werden. Ein erfolgreiches Versorgungswerk schafft Liquidität, verbessert die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens und ist ein hervorragendes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterrekrutierung.

Gestaltung der bAV
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